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Stellungnahme zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – BdZA krititisiert Vorhaben

Liebe junge Zahnärztinnen und Zahnärzte,

 

 

Anfang Juli hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Gesetzentwurf mit

dem Namen GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) vorgelegt.

 

Bundesminister Lauterbach begründet die Notwendigkeit für ein solches Gesetz mit der

derzeitigen Krise und einem großen Defizit der finanziellen Lage der

Krankenversicherungen. Laut dem Minister mit dem Ziel, dass die

Gesundheitsversorgung in Deutschland erstklassig bleibt und das ohne Abstriche in der

Versorgung und ohne Leistungskürzungen.

 

Wir haben den Referentenentwurf mit Sorge gelesen. So positiv der Name des Vorhabens

auch klingen mag, trifft nun gerade das Gegenteil von Stabilität auf die zahnärztliche

Versorgung zu. Mit unserer Stellungnahme schließen wir uns dem Tenor der

Stellungnahmen von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlichen

Bundesvereinigung (KZBV) an.

 

Wir kritisieren die geplanten Vergütungskürzungen und die Einführung bzw.

Wiedereinführung einer Budgetierung streng. Sollte es zu einer geplanten Umsetzung des

Vorhabens kommen leiden darunter vor allem die Versicherten. Beispielsweise wird die

Behandlung der Parodontitis mit einem modernen, evidenzbasierten und vor allem

präventionsorientiertem Behandlungskonzept, so wie im letzten Jahr eingeführt, nicht

mehr möglich sein.

 

In der Krise von Materialknappheit und hoher Inflation, sind die z.B. gestiegenen

Material-, Engergie aber auch Personalkosten in den weiterhin festgeschriebenen

Leistungen abgebildet. Dies führt zu einer Zusatzbelastung der Zahnärztinnen und

Zahnärzte. Darüber hinaus kann eine Budgetierung dazu führen, dass Versicherte nicht

mehr die notwendigen Behandlungen in Anspruch nehmen können, wenn die Praxis die

Budgetgrenze erreicht. Ein Patientenaufnahmestopp oder lange Terminwartezeiten

könnten die Folgen sein.

 

Dies trifft wie so oft junge Zahnärztinnen und Zahnärzte besonders hart, die derzeit in

der Gründungsphase einer Praxis sind. Da die Zahl der Gründungen ohnehin schon

rückl.ufig ist, wird die Anzahl der Neugründungen, unter diesen Umständen, mit

Sicherheit noch weiter abnehmen. Die höhere Energiepreise, drastisch gestiegene

Personalkosten und enorm erhöhte Materialpreise insb. bei Hygieneausgaben werden die

Motivation, sich niederzulassen weiter reduzieren. Dies kann die Zukunft der

zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland in Gefahr bringen.

 

Laut BMG soll das Vorhaben im Jahr 2023 120 Mio. Euro und im Jahr 2024 340 Mio. Euro

einsparen. Und das obwohl der Anteil der Gesamtkosten der Zahnmedizin im Zeitraum

vom Jahr 2000 bis 2021 um 2,75% auf 6,5% der gesamten Leistungsausgaben im

Gesundheitssystem gesunken ist.

Noch viel unverständlicher ist dieses Vorhaben vor dem Hintergrund des im Sommer

beschlossenen Austausches aller auch funktionierender Konnektoren der

Telematikinfrastruktur. Der Austausch kostet schätzungsweise ca. 300 Mio. Euro und

hätte durch ein Softwareupdate und Austausch der gSMC-K-Karten im entsprechenden

Endgerät um ein Wesentliches reduziert werden können.

 

Was könnt ihr tun?

 

- Die meisten Zahnärztekammer oder KZVen haben einen offenen Brief

verschickt. Prüft die Möglichkeit, ob ihr euch an diesem Brief beteiligen könnt.

- Unterschreibt eine sich im Umlauf befindende Online-Petition z.B. auf der

Plattform www.openpetition.de

 

 

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Der BdZA-Vorstand