Stellungnahme zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – BdZA krititisiert Vorhaben
Liebe junge Zahnärztinnen und Zahnärzte,
Anfang Juli hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Gesetzentwurf mit
dem Namen GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) vorgelegt.
Bundesminister Lauterbach begründet die Notwendigkeit für ein solches Gesetz mit der
derzeitigen Krise und einem großen Defizit der finanziellen Lage der
Krankenversicherungen. Laut dem Minister mit dem Ziel, dass die
Gesundheitsversorgung in Deutschland erstklassig bleibt und das ohne Abstriche in der
Versorgung und ohne Leistungskürzungen.
Wir haben den Referentenentwurf mit Sorge gelesen. So positiv der Name des Vorhabens
auch klingen mag, trifft nun gerade das Gegenteil von Stabilität auf die zahnärztliche
Versorgung zu. Mit unserer Stellungnahme schließen wir uns dem Tenor der
Stellungnahmen von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung (KZBV) an.
Wir kritisieren die geplanten Vergütungskürzungen und die Einführung bzw.
Wiedereinführung einer Budgetierung streng. Sollte es zu einer geplanten Umsetzung des
Vorhabens kommen leiden darunter vor allem die Versicherten. Beispielsweise wird die
Behandlung der Parodontitis mit einem modernen, evidenzbasierten und vor allem
präventionsorientiertem Behandlungskonzept, so wie im letzten Jahr eingeführt, nicht
mehr möglich sein.
In der Krise von Materialknappheit und hoher Inflation, sind die z.B. gestiegenen
Material-, Engergie aber auch Personalkosten in den weiterhin festgeschriebenen
Leistungen abgebildet. Dies führt zu einer Zusatzbelastung der Zahnärztinnen und
Zahnärzte. Darüber hinaus kann eine Budgetierung dazu führen, dass Versicherte nicht
mehr die notwendigen Behandlungen in Anspruch nehmen können, wenn die Praxis die
Budgetgrenze erreicht. Ein Patientenaufnahmestopp oder lange Terminwartezeiten
könnten die Folgen sein.
Dies trifft wie so oft junge Zahnärztinnen und Zahnärzte besonders hart, die derzeit in
der Gründungsphase einer Praxis sind. Da die Zahl der Gründungen ohnehin schon
rückl.ufig ist, wird die Anzahl der Neugründungen, unter diesen Umständen, mit
Sicherheit noch weiter abnehmen. Die höhere Energiepreise, drastisch gestiegene
Personalkosten und enorm erhöhte Materialpreise insb. bei Hygieneausgaben werden die
Motivation, sich niederzulassen weiter reduzieren. Dies kann die Zukunft der
zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland in Gefahr bringen.
Laut BMG soll das Vorhaben im Jahr 2023 120 Mio. Euro und im Jahr 2024 340 Mio. Euro
einsparen. Und das obwohl der Anteil der Gesamtkosten der Zahnmedizin im Zeitraum
vom Jahr 2000 bis 2021 um 2,75% auf 6,5% der gesamten Leistungsausgaben im
Gesundheitssystem gesunken ist.
Noch viel unverständlicher ist dieses Vorhaben vor dem Hintergrund des im Sommer
beschlossenen Austausches aller auch funktionierender Konnektoren der
Telematikinfrastruktur. Der Austausch kostet schätzungsweise ca. 300 Mio. Euro und
hätte durch ein Softwareupdate und Austausch der gSMC-K-Karten im entsprechenden
Endgerät um ein Wesentliches reduziert werden können.
Was könnt ihr tun?
- Die meisten Zahnärztekammer oder KZVen haben einen offenen Brief
verschickt. Prüft die Möglichkeit, ob ihr euch an diesem Brief beteiligen könnt.
- Unterschreibt eine sich im Umlauf befindende Online-Petition z.B. auf der
Plattform www.openpetition.de
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Der BdZA-Vorstand